Rauchmelder
Rauchmelder
RAUCHWARNMELDERPFLICHT IN NRW SEIT 2016!
Seit dem 31.12.2016 müssen sämtliche Privathaushalte mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein.
Seit 2013 gilt das für Neubauten, An- und Umbauten. Seit 31.12.2016 müssen auch Bestandsbauten nachgerüstet sein! Dabei ist zu beachten, dass gemäß Installationsnorm DIN 14676 auch Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung dieser Pflicht unterliegen, so z. B.
- Ferienwohnungen
- Beherbergungsbetriebe mit weniger als 12 Gastbetten
- Wohn- und Aufenthaltsräume in Einrichtungen für betreutes Wohnen
- Kindertagesstätten
- Containerräume
- Hütten, Gartenlauben
- Freizeitunterkünfte
- Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten (z. B. Kopierer, Wasserspender, Kaffeemaschine usw.)
Ein billiger oder falsch montierter Rauchwarnmelder ist wie ein Sicherheitsgurt, den man sich um den Hals legt. Die Qualitätsunterschiede sind enorm. Wenn der Preis eines Rauchmelders mit 9 Volt Blockbatterie günstiger ist, als eine vernünftige Ersatzbatterie einzeln kostet, dann sollten Sie sich gedanken machen, warum das so ist und sich ggf. für ein anderes Gerät entscheiden.